1. Vertragsgegenstand

Gegenstand der Leistung ist die systemische Beratung / Therapie von Einzelpersonen, Paaren oder Gruppen mit einer Sitzungsdauer von 50 Minuten je Einzelsitzung.

2. Ziel der Beratung

Das Ziel der systemischen Beratungen ist die Initiierung von Veränderungsprozessen. Zu Beginn des Beratungsprozesses legen die teilnehmenden Personen ihre Beratungsanliegen, Beratungsziele, die Indikatoren für die Zielerreichung fest und schließen miteinander einen Kontrakt über die Inhalte und Ziele des Beratungsprozesses. Gegebenenfalls werden im Verlauf des Beratungsprozesses weitere Ziele aufgenommen oder die formulierten Beratungsziele entsprechend der Lebenssituation und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst. Die Zielerreichung und die Prozessqualität werden regelmäßig evaluiert.

3. Beratungshonorar

Für die Honorare gilt die entsprechende Preisliste.
Honorar sind nach Abschluss der Sitzung innerhalb von 14 Tagen auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Alternativ kann nach der Sitzung in bar gezahlt werden.

4. Termine und Ausfallhonorar

Die Termine werden im Voraus, nach der Reihenfolge der Interessent*innen vergeben. Wird ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen, ist ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Beratungshonorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der vereinbarte Beratungstermin mindestens 3 Tage zuvor abgesagt oder der Termin aufgrund eines schwerwiegenden, von den zu Beratenden nicht zu vertretenden Ereignisses ausfällt. In diesen Fällen ist der Berater / Therapeut so früh als möglich vom Ausfall der Sitzung in Kenntnis zu setzen.

5. Schweigepflicht

Berater*innen / Therapeut*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte über Beratungsinhalte dürfen nur dann erteilt werden, wenn eine Schweigepflichtentbildung erteilt wurde oder zwingendes Recht dies vorschreibt. Mitteilungen über geplante Straftaten fallen nicht unter die Schweigepflicht.

6. Gesundheitszustand

Berater*innen / Therapeut*innen prüfen nicht den medizinischen Gesundheitszustand. Daher wird mit Beginn des Beratungs- / Therapieprozesses davon ausgegangen, dass keine Erkrankung vorliegen, welche die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder medizinische Gründe einer Beratung / Therapie entgegenstehen.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gera.